• Deutsch (ES)
  • Startseite
  • Der Verein
    • Vereinssatzung
    • Füchse-Vorstand
    • Schutzkonzept
    • Jahresberichte
  • Aktionen
  • Freizeiten
  • Mitmachen!
    • Betreuer*in
    • Teilnehmer*in
    • Fördern
    • Spenden
  • Kontakt

Für optimalen Benutzerservice auf dieser Webseite verwenden wir Cookies. Cookies löschen

Für optimalen Benutzerservice auf dieser Webseite verwenden wir Cookies.

Durch die Verwendung unserer Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Mehr...

Einverstanden

Information Cookies

Cookies sind kleine Textdateien unserer Webseite, die auf Ihrem Computer vom Browser gespeichert werden wenn sich dieser mit dem Internet verbindet. Cookies können verwendet werden, um Daten zu sammeln und zu speichern um Ihnen die Verwendung der Webseite angenehmer zu gestalten. Sie können von dieser oder anderen Seiten stammen.

Es gibt verschiedene Typen von Cookies:

  • Technische Cookies erleichtern die Steuerung und die Verwendung verschiedener Optionen und Dienste der Webseite. Sie identifizieren die Sitzung, steuern Zugriffe auf bestimmte Bereiche, ermöglichen Sortierungen, halten Formulardaten wie Registrierung vor und erleichtern andere Funktionalitäten (Videos, Soziale Netzwerke etc.).
  • Cookies zur Anpassung ermöglichen dem Benutzer, Einstellungen vorzunehmen (Sprache, Browser, Konfiguration, etc..).
  • Analytische Cookies erlauben die anonyme Analyse des Surfverhaltens und messen Aktivitäten. Sie ermöglichen die Entwicklung von Navigationsprofilen um die Webseite zu optimieren.

Mit der Benutzung dieser Webseite haben wir Sie über Cookies informiert und um Ihr Einverständnis gebeten (Artikel 22, Gesetz 34/2002 der Information Society Services). Diese dienen dazu, den Service, den wir zur Verfügung stellen, zu verbessern. Wir verwenden Google Analytics, um anonyme statistische Informationen zu erfassen wie z.B. die Anzahl der Besucher. Cookies von Google Analytics unterliegen der Steuerung und den Datenschutz-Bestimmungen von Google Analytics. Auf Wunsch können Sie Cookies von Google Analytics deaktivieren.

Sie können Cookies auch generell abschalten, folgen Sie dazu den Informationen Ihres Browserherstellers.

 Satzung des Vereins Ferien-Füchse e.V.
vom 15.12.1996, zuletzt geändert am 10.09.2013
 
§ 1 Name und Sitz
  1. Der Verein trägt den Namen „Ferien-Füchse e.V.“
  2. Der Sitz des Vereins ist Dortmund.
  3. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes in Dortmund eingetragen.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen. Aufgabe des Vereins ist es weiterhin, mit allen geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit beizutragen und damit eine soziale Inklusion voranzutreiben.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation und Ausgestaltung von Freizeitaktivitäten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Behinderung, speziell die von Ferienfreizeiten.
§ 3 Selbstlosigkeit
  1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  3. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anteil des Vereinsvermögens.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die sein Ziel im Sinne des § 2 unterstützt.
  2. Dem Verein gehören an: aktive Mitglieder und fördernde Mitglieder.
  3. Aktive Mitglieder beteiligen sich an der Arbeit des Vereins, sind im Vorstand tätig oder sind Einzelpersonen und Familien, deren Kinder an Maßnahmen des Vereins teilnehmen. Fördernde Mitglieder fördern die Aufgaben des Vereins, ohne sich unbedingt regelmäßig an der Arbeit des Vereins zu beteiligen.
  4. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu stellen, der über den Antrag entscheidet. Minderjährige und/oder unter Betreuung gestellte Personen bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Bei einer Ablehnung seiner Aufnahme hat der Bewerber/die Bewerberin das Recht, innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung der Ablehnung an den Antragsteller/ die Antragstellerin die nächste Mitgliederversammlung anzurufen, die über das Aufnahmebegehren mit einfacher Mehrheit entscheidet.
  5. Beendigung der Mitgliedschaft:
  1. durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalenderjahres;
  2. ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen schwer verstoßen hat, durch den Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Beschluss des Vorstandes ist dem Mitglied Gelegenheit zum Gehör gegeben. Der Beschluss ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Gegen den Beschluss kann der Betroffene innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Beschwerde erheben. Über die Beschwerde entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft;
  3. wird ein Jahr trotz schriftlicher Aufforderung kein Beitrag gezahlt, so scheidet das Mitglied nach Ablauf der im Aufforderungsschreiben gesetzten Frist als Mitglied aus;
  4. durch Tod.
§ 5 Beiträge
  1. Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festsetzung der Beiträge ist eine einfache Mehrheit notwendig.
§ 6 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus einem/einer 1. und 2. Vorsitzenden, einem Kassenführer/einer Kassenführerin und einem Schriftführer/ einer Schriftführerin. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 1 Jahr gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Nur natürliche Personen können dem Vorstand angehören.
  2. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.
  3. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger/Nachfolgerinnen gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können.
  4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
  5. Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben Beauftragte benennen.
  6. Die Einberufung zu Vorstandssitzungen erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende. Die Sitzung muss vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden unverzüglich einberufen werden, wenn die Hälfte der Vorstandes dies unter Angabe der Tagesordnung wünscht. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  7. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts-, und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen werden allen Vereinsmitgliedern schriftlich mitgeteilt.
  8. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
§ 7 Mitgliederversammlungen
  1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal pro Jahr einzuberufen.
  2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Berufung schriftlich von 1/4 sämtlicher Vereinsmitglieder unter Angabe von Gründen vom Vorstand verlangt wird.
  3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende, bei dessen Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden/die zweite Vorsitzende, unter einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.
  4. Der Mitgliederversammlung sind die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und Entlastung des Vorstandes vorzutragen.
  5. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer/Kassenprüferinnen, die nicht dem Vorstand angehören.
  6. Die Mitgliederversammlung entscheidet ferner insbesondere über:
        - Satzungsänderungen
        - Auflösung des Vereins
        - den jährlichen Haushalt
        - Mitgliedsbeiträge
        - Kassenprüfung
  1. Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder.
  2. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder.
§ 8 Beschlüsse
  1. Die in den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. Diese sind vom Versammlungsleiter/von der Versammlungsleiterin und dem jeweiligen Protokollanten/der jeweiligen Protokollantin zu unterzeichnen.
§ 9 Satzungsänderungen
  1. Für den Beschluss, die Satzung zu ändern, ist eine 3/4 Mehrheit, der in der Mitgliederversammlung anwesenden aktiven Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. Die Einladung muss auch den Wortlaut der geplanten Änderung enthalten.
  2. Die Änderung des Vereinszwecks bedarf einer 3/4 Mehrheit aller Vereinsmitglieder. Scheitert eine Satzungsänderung zur Änderung des Vereinszwecks daran, dass weniger als 3/4 aller Vereinsmitglieder anwesend sind, so kann die Satzungsänderung auf der nächsten Sitzung mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Auf diesen Umstand ist bei der Einladung zur Mitgliederversammlung hinzuweisen.
§ 10 Auflösung des Vereins
  1. Für den Beschluss zur Auflösung des Vereins bedarf es der 3/4 Mehrheit aller aktiven Vereinsmitglieder. Die Auflösung muss im Einladungsschreiben zu dieser Mitgliederversammlung angekündigt werden.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das Vermögen des Vereins zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.
§ 11 Inkrafttreten
  1. Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 15. Dezember 1996 beschlossen und tritt mit der Unterzeichnung durch die Gründungsmitglieder in Kraft.
  • Start
  • Der Verein
  • Vereinssatzung
  • Impressum
  • Haftungshinweise
  • Kontakt
Copyright © Ferien Füchse e.V., Icon made by Freepik from www.flaticon.com 2023 All rights reserved. Custom Design by Youjoomla.com
Vereinssatzung